Ab 1. April herrscht Leinenpflicht in den Wäldern des Kantons Zug: Neu gilt im Wald und am Waldrand eine Hundeleinenpflicht während der für Wildtiere besonders sensiblen Brut- und Setzzeit zwischen dem 1. April und dem 31. Juli.
Unsere Aufgabe ist es, ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung dieser neu eingeführten Regelung zu haben sowie alle Hundehalter:innen in unserer Sensibilisierungsarbeit darauf hinzuweisen. Wir danken allen für die Einhaltung der Leinenpflicht in den Zuger Wäldern!

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